Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Die seit 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherrn als Veranlasser eines Bauvorhabens in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz zu veranlassen. Die neuen Pflichten des Bauherrn beginnen bereits in der Planung der Ausführung des Bauvorhabens und reichen bis in die Betriebsphase des Bauvorhabens. Dazu zählen:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze §4 Arbeitsschutzgesetz bei Planung und Ausführung des Bauvorhabens
- Ankündigung des Vorhabens bei der zuständigen Behörde
- Im Bedarfsfall Bestellung des Koordinators auf der Baustelle
- Im Bedarfsfall Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes
- Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude
Der Bauherr kann sich dazu der Hilfe eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators bedienen.
Aufgrund der entsprechenden Zusatzausbildung als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator können wir diesen Dienst gesondert, oder im Rahmen unserer Architektenleistung anbieten.
